Datenschutzinformation
Liebe werdende Eltern,
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind die Hebammen des Geburtshauses Aichach
Krankenhausstraße 11
86551 Aichach
E-Mail: info@geburtshaus-aichach.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde die wir erheben. Wir Hebammen vom Geburtshaus besprechen diese untereinander.
Personenbezogene Daten und die Versichertendaten sind auf unserem Computer. Der wird regelmäßig überprüft und hat ein entsprechendes Sicherheitssystem.
Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie auch in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen, mündlich).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Es kann sein, dass wir in der Schwangerschaft an einen Arzt oder eine Klinik weiter überweisen. Da geben wir Informationen (schriftlich oder per Telefon) weiter.
Nach der Geburt im Geburtshaus senden wir per Fax die Geburtsanzeige an das Standesamt Aichach. Mit dem Original holen Sie dann die Geburtsanzeige ab.
Falls wir Sie während oder nach der Geburt in die Klinik verlegen müssen, werden wir der Klinik die Befunde für die Weiterbehandlung zur Verfügung stellen (Übergabebogen und mündlich).
Ist der Rettungsdienst involviert, werden wir auch den Sanitätern nur relevante Befunde und Abrechnungsdaten weitergeben.
Der mitbehandelnde Frauenarzt sowie die Wochenbetthebamme erhalten eine E Mail mit den wichtigsten Daten zur Geburt. Falls Sie das nicht wollen, machen wir das nicht.
Für die Abrechnung erhält unser Abrechnungsdienstleister die für die Rechnungsstellung relevanten Daten. Auch die von uns beauftragte Abrechnungsfirma hält sich an die DSGVO der EU.
Wenn wir eine Laboruntersuchung durchführen, bekommt unser Labor die dafür benötigten Daten.
Nach der Geburt erfassen wir anonym bei der Gesellschaft für Qualität in der außenklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG) die Eckdaten der Geburt. Diese Datenerhebung dient der externen Qualitätssicherung und dem Nachweis unserer Betreuungsqualität. Wir sind durch den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V Anlage 3 zur externen Qualitätssicherung und der statistischen Geburtenerfassung verpflichtet. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen erhält einmal im Jahr eine Zusammenfassung von den Geburten die mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Speicherung und Aufbewahrung Ihrer Daten
E-Mail-Kontakte, Listen zur Anmeldung für die Infostunde oder zur Geburt werden einmal jährlich gelöscht oder vernichtet.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus §630 f Abs. 3 BGB sind wir dazu verpflichtet, die Behandlungsakte bis 30 Jahre nach der Geburt aufzubewahren. Diese befinden sich in einem abschließbarem Schrank.
Die Rechnungen und Unterlagen für die Steuererklärung müssen wir 10 Jahre aufbewahren.
Danach wird alles sachgerecht geschreddert oder gelöscht.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Akte bei uns einsehen oder eine Kopie erhalten.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
Telefon: 0981/53-1300
Fax: 0981/53-5300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Website: http://www.lda.bayern.de
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit §22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass durch das Geburtshaus Aichach meine Daten zu folgenden Zwecken
erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter
Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur
Betreuungsdokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder
die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu
folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen
mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
- die im Rahmen der vorstehenden genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner
Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass
ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt
werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet
werden kann.
- Ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
- Ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener
Daten zu verlangen.
- Ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Geburtshaus Aichach, Krankenhausstraße 11, 86551 Aichach
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht
mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis
wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten
löschen.
Die Datenschutzinformationen habe ich gelesen und verstanden.
Allgemeine Vertragsbestimmungen Hebammenhilfe
Zwischen der Schwangeren/Entbundenen und den Hebammen der Partnerschaftsgesellschaft Geburtshaus Aichach.
Sie nehmen die Hilfe von uns freiberuflichen Hebammen in Anspruch. Die meisten Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
Welche der Leistungen wir bei Ihnen übernehmen, besprechen wir im Einzelfall. Es kann sein, dass wir Ihnen nicht alle Hebammenleistungen z.B. Wochenbett anbieten können. Bitte organisieren Sie diese Leistungen eigenverantwortlich für sich. Wir beraten Sie gerne.
Im Verlauf der Schwangerschaft müssen mindestens 5 Vorsorgeuntersuchungen (lt. Mutterschaftsrichtlinien) im Geburtshaus wahrgenommen werden. Dies dient Ihrer Sicherheit. Wir lernen Sie und ihr Baby dadurch gut kennen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine Geburtshausgeburt und eine Hausgeburt.
Wenn in der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, bei denen ärztliche Hilfe notwendig ist, wird die behandelnde Hebamme Sie in eine Klinik oder zu einem Arzt schicken.
Die normalen Geschäftszeiten der Hebammen sind zwischen 8 und 18 Uhr, in dieser Zeit finden oben genannte Angebote statt. Außerhalb dieser Zeiten, wenden Sie sich in dringenden Fällen an (die diensthabende Hebamme oder) die nächstgelegene Klinik oder Kinderklinik bzw. wählen sie unter 112 den Notruf.
Die Rufbereitschaftsnummer der Hebammen dient nur der Erreichbarkeit zur Geburt und in Notfällen!
Über die Betreuung zur Geburt kann erst im Laufe der Schwangerschaft entschieden werden, wenn der Schwangerschaftsverlauf eine normale Geburt erwarten lässt. In einem separaten Gespräch werden wir Sie über die außerklinische Geburt aufklären. Wenn Sie dann eine Geburtsbegleitung durch uns Hebammen wünschen, werden diese Betreuung und die Rufbereitschaft für die Geburt in einem gesonderten Vertrag geregelt.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband
abgeschlossen wurde.
(2) Bei Privatversicherten/Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung von Bayern. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sein kann, dass Ihre Versicherung/Beihilfe nicht alle Hebammenleistungen erstattet. Bitte informieren Sie sich darüber!
Falls Sie die Hebamme häufiger in Anspruch nehmen als es die Leistungen des Vertrages über die Hebammenhilfe nach §134a SGB V vorsehen, werden wir Ihnen diese Kosten privat in Rechnung stellen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, falls diese von ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn Sie in der Schwangerschaft oder im Wochenbett verschiedene Hebammen kontaktieren! Einzelne Leistungen können nur von einer
Hebamme abgerechnet werden. Die Kosten für mehrere Kontakte werden außerhalb der Geburt von der Krankenkasse nicht übernommen. Falls zusätzlich Kosten fällig werden, informieren wir Sie vorher. Für diese Leistungen stellt Ihnen die Hebamme eine Privatrechnung.
(1) Leistungen die nicht im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe geregelt sind, wären unter anderem:
(2) Leistungen die bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages §134a SGB V gehen:
(3) Wird ein Termin nicht mindestens 24h vorher abgesagt, so bekommen Sie eine Privatrechnung darüber von uns. Dies gilt jedoch nicht bei einem Krankenhausaufenthalt oder mit ärztlichem Attest.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir als Partnergemeinschaft die Vorsorgen und die Geburtshilfe und die jeweilige Hebamme die übrigen Leistungen mit der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse ab. Vereinbarte Wahlleistungen sind darin nicht enthalten. Diese müssen Sie privat bezahlen.
(2) Frauen für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft übernimmt, bringen uns bitte eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Kostenträger. Haben wir keine Übernahmeerklärung für unserer Leistungen oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, verpflichten Sie sich diese Leistungen selbst zu bezahlen.
(3) Selbstzahlerinnen/Privatversicherte oder bei Nutzung von Wahlleistungen (Abs 3) sind zur Bezahlung unserer Leistungen nach diesem Vertrag verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen/Privatversicherte richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenverordnung Bayern. Sie sind selbst dafür verantwortlich mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, was diese Ihnen erstattet.
(4) Rufbereitschaft: Bei einer Geburtshausgeburt erheben wir eine Rufbereitschaftspauschale von 600€ bzw. 800€ bei geplanter Hausgeburt. Die Rufbereitschaftspauschale erstatten manche Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe. Die Pauschale wird spätestens mit Beginn der Rufbereitschaft zur Geburt fällig. Die Dauerrufbereitschaft zur Geburt beginnt 3 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, 37 + 0 SSW. Sie bekommen eine Rechnung von uns. Auch wenn die Geburt nach der 37. Schwangerschaftswoche aus medizinischen Gründen nicht von uns betreut werden kann oder Sie sich kurzfristig um entscheiden wollen, wird die Rufbereitschaftspauschale nicht zurückerstattet. Die Rufbereitschaftspauschale wird in zwei Teilen fällig. Die Anzahlung in Höhe von 200€ erfolgt nach dem Anamnesetermin, wenn Sie sich für die Betreuung bei uns entscheiden. Der Rest (400€ bzw. 600€ bei einer Hausgeburt) wird nach dem Aufklärungsgespräch zum Geburtsort fällig.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammenpartnerschaft Geburtshaus Aichach sind privatrechtlicher Natur.
Wir haben die Gesellschaftsform einer Partnerschaftsgesellschaft gewählt. Es haftet immer die Hebamme, die die Leistung erbringt. Wir haften für Leistungen in der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Hebamme hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein/e Ärzt/in hinzugezogen oder in eine Klinik verlegt wird, entsteht ein selbstständiges Vertragsverhältnis und wir Hebammen haften nicht für diese Leistungen.
Für alle Sachen die Sie oder Ihre Begleitpersonen mitbringen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei Verlust von Geld oder Wertgegenständen.
Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen im Geburtshaus Aichach ist verbindlich. Die Kostenübernahme ist über Ihre gesetzliche Krankenkasse geregelt, bei Privatpatientinnen individuell je nach Kasse. Sollten Sie den Kurs nicht wahrnehmen können, so geben Sie spätestens 1 Woche vor dem Kursbeginn Bescheid, Andernfalls wird Ihnen der gesamte Kurs in Rechnung gestellt. Ebenfalls werden nicht besuchte Kursstunden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Der Kurs findet im Geburtshaus Aichach in der Krankenhausstraße 11, 86551 Aichach statt. Sollten zeitgleich Termine und Geburten stattfinden, sind sie dazu angehalten ein respektvolles und ruhiges Verhalten entgegenzubringen.
Die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Partnerschaft Geburtshaus Aichach gelten mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages oder der Anmeldung zu einem Kurs als vereinbart. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.